Finanzierung- & Fördermöglichkeiten
Finanzierungsmöglichkeiten
Paracelsus-Studiengebühren können auch in Raten bezahlt werden. Gerne gestalten wir einen Ihrer persönlichen Situation entsprechenden Finanzierungsplan mit Raten ab 60,- Euro im Monat. Bitte sprechen Sie mit der Studienleitung Ihrer Paracelsus Schule und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Übersicht aller Gesundheitsakademien
Fördermöglichkeiten
Aus- und Weiterbildung wird staatlich unterstützt! Paracelsus hilft Ihnen, wenn Sie Ihre Ausbildung über die Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds vom Staat oder Ihrem Bundesland finanzieren bzw. bezuschusst haben wollen. Einige Bundesländer bieten beispielsweise als Förderangebote sogenannte „Bildungsschecks“ an, die von Paracelsus akzeptiert werden.
Die Paracelsus Heilpraktikerschulen sind nach den Richtlinien der AZAV zertifiziert und qualitätsgeprüft. Sie erfüllen die Vorgaben der Agentur für Arbeit und den Jobcentern, der Bundeswehr, der Rentenversicherung und anderer Förderprogramme.
Sollten Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sein, können folgende Aus-, Fort- und Weiterbildungen an allen Paracelsus-Standorten von Agentur für Arbeit/Jobcentern gefördert werden:
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker mit Fachvertiefung Naturheilkunde und Schwerpunkt Psychotherapie
- Psychologischer Berater
- Tierheilpraktiker
- Osteopath
- Akupunktur für Hebammen
- Lerntherapeut/-berater
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Ayurvedatherapeut/-berater
- Akupunktur nach Thews
- Ganzheitlicher Gesundheits- und Wellnesspraktiker
- Ganzheitlicher Schmerztherapeut
- Entspannungtherapeut/-trainer
- Yogalehrer Grundkurs
- Yogalehrer Aufbaukurs gem. § 20 SGB V
- Psychologischer Managementtrainer (Individualcoach)
- Ganzheitlicher Ernährungsberater
- Kinder-, Jugend- und Familienberater
- Massagetherapeut/-praktiker
- Kunst- und Kreativtherapie
- Betreuungsfachkraft nach SGB XI
- Inklusionshelfer/-begleiter
- Fachtherapeut/-berater für ganzheitliche Geriatrie
- Fachberater für naturgemäße Geriatrie und Pflege mit E-Learning
- Qigong Übungsleiter gem. §20 SGB V
- Klassische Homöopathie
- Suchtberater
- Burnout- und Stresspräventionsberater
- Sportheilpraktiker / Fachberater für Training und Sporttherapie
Steuerersparnis
Einige anfallende Ausgaben wie zum Beispiel Studien- und Prüfungskosten, aber auch Fahrtkosten in die Schule können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Kostenfreie Beratung
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch bei der Studienleitung Ihrer Schule – Wir freuen uns auf Sie