39. THP Kongress des VDT e.V. in Mannheim 2024: Blutegeleinsatz & Zusammenarbeit mit Tierärzten – Vortrag 06
Nr. VDT6824V06
5,00 €
Jetzt anmeldenDie Blutegelzucht als Hersteller darf das apothekenpflichtige Arzneimittel Blutegel nur an Ärzte, Tierärzte, Human-Heilpraktiker und Apotheken liefern, nicht jedoch an Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und andere Personen. Eine Behandlung darf ausschließlich bei NICHT LEBENSMITTELLIEFERNDEN TIEREN erfolgen, da derzeit keine für die Tiermedizin zugelassenen medizinischen Blutegel zur Verfügung stehen. Eine Umwidmung von einem LM-Tier in ein Nicht LM-Tier, darf ausschließlich von einem Tierarzt durchgeführt werden. Blutegel sind apothekenpflichtig und als zugelassene Humanarzneimittel eingestuft. Eine Anwen- dung bei Tieren ist daher für Tierheilpraktikerinnen/Tierheilpraktiker (im Auftrag der Tierhaltenden) nur nach Verschreibung durch eine Tierärztin/einen Tierarzt erlaubt (§ 50 Abs. 2 TAMG).