Ästhetik: Hyaluronbehandlung mit der stumpfen Kanüle
Nr. SSA41071224
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- Sa, 07.12.2024, 10:00-19:00 Uhr
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Hyaluronsöurebehandlung mit der stumpfen Kanüle - Aufbaukurs - ästhetische MedizinLernen Sie in diesem Seminar, Volumenverluste bei Ihren Kunden/-innen zu identifizieren und, unter Verwendung der besonders atraumatischen Behandlung, mit der stumpfen Kanüle auszugleichen. Mit wenig Materialeinsatz erzielen Sie eine sofortige Gesamtharmonisierung des Gesichts. Sie und Ihre Patienten/innen werden die Behandlung mit der Kanüle lieben, denn diese Technik eignet sich für die meisten Behandlungen mit Hyaluron und hat entscheidende Vorteile: Über nur wenige `Zugangspunkte` ist es möglich, alle Gesichtsregionen zu erreichen. Inhalt: • Möglichkeiten und Grenzen der Behandlung/Analyse • Injektionstechniken (Bolustechnik /Fächertechnik) • Arbeiten mit der stumpfen Kanüle • Patientenaufklärung • Indikationen – Kontraindikationen • Hygiene – Anästhesie • praktisches Arbeiten an Modellen Anwendungen: • Volumen (Wangen, Rougelinie) • Jawline • Kinnaufbau • Raucherfältchen • Marionettenfalten • Nasolabialfalten Da das praktische Arbeiten im Vordergrund steht, sollten die Teilnehmer/innen mindestens 2 eigene Modelle mitbringen. Achtung: Es fallen zusätzliche Materialkosten in Höhe von 170,- € pro 1ml Spritze Hyaluron an, die Sie bitte direkt an die Dozentin entrichten; ausreichend ggf. für 1 Person/ eine Behandlung. Eigenes Material darf nicht verwendet werden. Achtung: Es fallen zusätzliche Materialkosten in Höhe von € 170,– pro 1ml Spritze Hyaluron an, die Sie bitte direkt an den/die Dozenten/in entrichten. Das Material reicht für ca. 1 anwendung. Eigenes Material kann nicht mitgebracht werden. Teilnahmeberechtigt sind nur Heilpraktiker–Anwärter/innen , Heilpraktiker/innen und Ärzte/Ärztinnen für den Humanbereich mit Injektions–Grundkenntnissen. Der Nachweis der Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in oder Arzt/Ärztin ist dem Institut unbedingt vorzulegen, um am Unterricht teilnehmen und ein Zertifikat erhalten zu können. Heilpraktiker–Anwärter/innen erhalten nach bestandener Prüfung – mit Vorlage des entsprechenden Nachweises der Heilerlaubnis – ein Zertifikat.