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Prüfungsorte / Anmeldung: Bremen

 

Anmeldung: 

Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Stadtamt verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden hier durchgeführt.
Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt in Bremen das Stadtamt entgegen, in Bremerhaven ist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven dafür zuständig.
Weitere Informationen über die Überprüfungen und schriftliches Informationsmaterial erhalten Sie vom Gesundheitsamt Bremen. 

 

Zuständiges Amt:

 

Gesundheitsamt 

  • Amt: Gesundheitsamt, Horner Straße 60-70, 28203 Bremen
  • Ansprechpartner: Barbara Freitag (HP), Britta Schwiethal (HP Psy)
  • Telefon/Fax: 0421/361-100-13 Fax: 496-100-13, Tel.: 0421/361-100-15 Fax: 496-100-15
  • Web: Gesundheitsamt Bremen

 

Stadtamt 

  • Amt: Stadtamt, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
  • Telefon/Fax: 0421/361-16-766, 0421/361-100-35
  • Web: Stadtamt

 

Bürger- u. Ordnungsamt 

  • Amt: Bürger- u. Ordnungsamt, Abteilung 91/4, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30, 27576 Bremerhaven
  • Ansprechpartner: Karin Braun, Stadthaus 5
  • Telefon/Fax: 0471/590-3751, 0421/590-3759
  • Web: Bürger- u. Ordnungsamt

 

 

Prüfungstermine: 

Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen in den Monaten März und Oktober jeden Jahres statt. Daran schließen sich die mündlichen Überprüfungen ca. 4 – 8 Wochen später an. 

 

Prüfungsablauf: 

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren gestellt. Für die Beantwortung stehen zwei Stunden zur Verfügung. Wer mindestens 75 Prozent der Fragen zutreffend beantwortet, wird zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen. Dieser dauert in der Regel etwa 45 Minuten. 

 

Eingeschränkte Überprüfung: 

Seit dem 1.4.1999 können nur noch Heilpraktikererlaubnisse beantragt werden, die nicht auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkt sind. 

 

Kosten: 

Die Gebühren betragen für eine allgemeine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde 332,50 EUR.
Beim Gesundheitsamt ist ggf. noch eine zusätzliche Prüfungsgebühr zwischen 138,05 EUR und 189,18 EUR zu bezahlen.