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Prüfungsorte / Anmeldung: Hamburg

 

 

Anmeldung: 

Die Erteilung der Erlaubnis muss schriftlich unter Einhaltung der nachstehend genannten Anmeldezeiträume bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beantragt werden. 

Mehr Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie Anträge zum Download finden Sie hier. 

 

 

Prüfungsorte:

 

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 

  • Amt: Landesprüfungsamt für Heilberufe, Billstraße 80, 20539 Hamburg
  • Ansprechpartner: Anja Bendick – HP (Zi. 0.12), Marina Lobe – HP-PSY (Zi. 0.13)
  • Telefon/Fax: 040/42837-3784, 040/42837-3794, Fax: 040/42837-10092
  • Web: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Prüfungstermine: 

Die schriftliche Überprüfung wird zweimal im Jahr (3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober) durchgeführt.
Anmeldezeitraum für die Überprüfung im Frühjahr: 2. und 3. Kalenderwoche im Januar
Anmeldezeitraum für die Überprüfung im Herbst: 28. und 29. Kalenderwoche im Juli 

 

Prüfungsablauf: 

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil erfolgt vor dem mündlichen Teil. Zur mündlichen Überprüfung werden die Antragsteller nur zugelassen, wenn der schriftliche Teil erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Die schriftliche Überprüfung wird von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zweimal im Jahr (März und Oktober) durchgeführt. Das Ergebnis wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Überprüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Das gesamte Überprüfungsverfahren muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Die mündliche Überprüfung findet in Form eines Einzelgesprächs statt und wird auf einem Tonträger aufgezeichnet. Das Einzelgespräch wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt; als Beisitzerin/Beisitzer kann eine Heilpraktikerin bzw. ein Heilpraktiker aus Hamburg anwesend sein. Das Ergebnis der Überprüfung wird ca. zwei Wochen nach dem Überprüfungstermin schriftlich mitgeteilt. 

 

Eingeschränkte Überprüfung: 

Wer die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben will, ohne Ärztin oder Arzt bzw. Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu sein, benötigt hierfür eine Heilpraktiker-Erlaubnis (auf dem Gebiet der Psychotherapie). Diese wird in Hamburg erteilt, wenn bei der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit eine Überprüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Psychotherapie erfolgreich absolviert worden ist.
Mehr Informationen sowie Anträge zum Download finden Sie hier. 

 

Kosten: 

  • Erteilung der Erlaubnis: € 76,70
  • Überprüfung schriftlicher Teil: € 179,00
  • Überprüfung mündlicher Teil: € 76,70
  • Ablehnender Bescheid: € 57,00
  • Rücknahme des Antrages: € 38,00
  • Rücktritt von der schriftlichen Überprüfung später als 6 Wochen vor dem Überprüfungstermin oder Nichterscheinen zum Überprüfungstermin: € 50,00
  • Rücktritt von der mündlichen Überprüfung später als 2 Wochen nach Bekanntgabe des Überprüfungstermins oder Nichterscheinen zum Überprüfungstermin: € 50,00