Prüfungsorte / Anmeldung: Sachsen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt beim jeweils örtlich zuständigen Ordnungsamt als unterer Vollzugsbehörde. Die Kenntnisüberprüfung legen alle Anwärter aus Sachsen zum festgelegten Termin beim Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ab. Der schriftliche Teil wird in Zittau, der mündliche in Löbau absolviert. Die Erlaubnisbescheide bzw. -urkunden werden von den örtlich zuständigen Erlaubnisbehörden erteilt bzw. übergeben.
Es ist ein formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zu stellen unter Vorlage folgender Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:
- Kopie des güligen Personalausweises oder Reisepasses
- polizeiliches Führungszeugnis
- handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des Schulzeugnisses (mindestens Hauptschulabschluß)
- (eidestattliche) Erklärung, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist
- (eidesstattliche) Erklärung über den Ort der zukünftigen Praxis
- ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt, und
- bei Anträgen auf Anerkennung als Heilpraktier auf dem Gebiet der Psychotherapie: eidesstattliche Erklärung, sich ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen
Das Ordnungsamt sendet die Unterlagen an das Gesundheitsamt, welches zentral für die Prüfungen in Sachsen zuständig ist. Das Gesundheitsamt benachrichtigt den Prüfling schriftlich über Termin und Ort der schriftlichen Überprüfung.
Zuständiges Amt:
Landkreis Bautzen
- Anschrift: Ordnungsamt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
- Ansprechpartner: Grit Rehde
- Telefon/Fax: 03578-787132133, 03578-787032100
- Web: Landkreis Bautzen
Stadt Chemnitz
- Anschrift: Gesundheitsamt, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz
- Ansprechpartner: Gisela Felber
- Telefon/Fax: 0371-488-5318, 0371-488-5399
- Web: Stadt Chemnitz
Stadt Dresden
- Anschrift: Amt für Gesundheit und Prävention, Ostra-Allee 9, 01067 Dresden
- Ansprechpartner: -
- Telefon: 0351-4885302
- Web: Stadt Dresden
Erzgebirgskreis
- Anschrift: Polizei- u. Gewerberecht, Paulus-Jenisius-Str. 43, 09456 Annaberg-Buchholz
- Ansprechpartner: Sven Barthel
- Telefon/Fax: 03733-831-5180, 03733-831-5179
- Web: Erzgebirgskreis
Landkreis Görlitz
- Anschrift: Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
- Ansprechpartner: Frau Diana Steudtner
- Telefon/Fax: 03581 663-2601, 03581 663-62601
- Web: Landkreis Görlitz
Stadt Leipzig
- Anschrift: Ordnungsamt, Prager Str. 136, 04317 Lepzig
- Ansprechpartner: Beate Polster
- Telefon/Fax: 0341-123-8680, 0341-123-8955
- Web: Stadt Leipzig
Landkreis Leipzig
- Anschrift: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
- Ansprechpartner: Frau Schwarze-Gentzsch
- Telefon/Fax: 03433-241 3744, 03437-984 7017
- Web: Landkreis Leipzig
Landkreis Meißen
- Anschrift: Kreisordnungsamt, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
- Ansprechpartner: Herr Wolf
- Telefon/Fax: 03521-725-1421, 03521-725-1400
- Web: Landkreis Meißen
Landkreis Mittelsachsen
- Anschrift: Ordnungssamt, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
- Ansprechpartner: Ulrich Herzog
- Telefon/Fax: 03731 799-3477, 03731 799-3818
- Web: Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Nordsachsen
- Anschrift: Sachgebiet Verwaltung/Krisenmanagement, Südring 17, 04860 Torgau
- Ansprechpartner: Thomas Ihbe
- Telefon/Fax: 03421-758-6353, 03421-758-856310
- Web: Landkreis Nordsachsen
Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anschrift: Ordnungsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
- Ansprechpartner: -
- Telefon: 03501 515-4205
- Web: Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Vogtlandkreis
- Anschrift: Ordnungsamt, Postplatz 5, 08523 Plauen
- Ansprechpartner: Jürgen Klause
- Telefon/Fax: 03741 300 2510, 03741 300 4047
- Web: Vogtlandkreis
Landkreis Zwickau
- Anschrift: Ordnungsamt, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau
- Ansprechpartner: Monika Kauer
- Telefon/Fax: 0375-4402-24101, 0375-4402-24109
- Web: Landkreis Zwickau
Prüfungstermine:
Die Prüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst abgehalten.
Prüfungsablauf:
Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden dem Antragsteller 60 Fragen im Antwort- Wahl- Verfahren gestellt. Pro Frage stehen zwei Minuten zur Beantwortung zur Verfügung. Antragsteller, die mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet haben, werden für den mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Überprüfung wird ca. 4-5 Wochen nach der schriftlichen angesetzt und findet als Einzelprüfung statt. Sie dauert pro Person dreißig Minuten. Ein tätiger Heilpraktiker wirkt als Beisitzer gutachtlich mit.
Eingeschränkte Überprüfung:
- Bei der Überprüfung müssen insbesondere ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie, der Psychiatrie, der Psychotherapie und der klinischen Psychologie nachgewiesen werden.
- Bei der Überprüfung sind die Aus- und Fortbildung (Vorbildungsnachweise) und gegebenenfalls auch Arbeitszeugnisse der antragstellenden Person zu berücksichtigen.
- Bei Personen mit bestandener Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach “Klinische Psychologie” einschließt, oder einer Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes und einer zusätzlichen Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren kann von einer Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.
Kosten:
- Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) nach dem Heilpraktikergesetz: EUR 100 bis EUR 250
- Kosten für die Kenntnisüberprüfung: EUR 230 bis EUR 410