Prüfungsorte / Anmeldung: Schleswig-Holstein
Anmeldung:
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, erfolgt die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, das Sie dann nach Eingang aller Unterlagen an das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland meldet.
Falls Sie nicht in Schleswig-Holstein wohnen, aber in Nordfriesland tätig werden möchten, schicken Sie bitte einen formlosen Antrag an das Kreisgesundheitsamt in Husum (s.u.).
Wenn Sie den Antrag beim Gesundheitsamt Husum stellen wollen, finden sie eine Liste der einzureichenden Unterlagen hier.
Mündliche Informationen erhalten Sie auch über die Hotline unter 04841-897044 (dort werden auch die aktuellen Überprüfungstermine genannt).
Verfügbare Formulare (GA Husum):
Heilpraktiker/in - Antragsformular » [PDF]
Heilpraktiker - Vordruck ärztliches_Zeugnis » [PDF]
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach dem Heilpraktikergesetz » [PDF]
Prüfungsorte:
Kreis Nordfriesland
- Anschrift: Gesundheitsamt, Damm 8, 25813 Husum
- Ansprechpartner: Joanna Meyer
- Telefon: 04841 67-732
- Web: Kreis Nordfriesland
Prüfungstermine:
Die Termine finden meistens im März oder September statt.
Bitte nennen Sie auf Ihrem formlosen Antrag den von Ihnen bevorzugten Termin mit Uhrzeit. Stellen Sie Ihren Antrag bitte 8-12 Wochen vor dem Termin!
Prüfungsablauf:
Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.
Schriftlich werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen.
Ab vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung findet die mündliche Überprüfung statt.
Eingeschränkte Überprüfung:
Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie wird in Schleswig-Holstein nun auch durchgeführt.
Kosten:
Es wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Satzung des Kreises Nordfriesland von 350 € erhoben. Am Tage der mündlichen Überprüfung sind 60 € für den beisitzenden Heilpraktiker zu entrichten.
Bei Wiederholung der Prüfung fallen die Gebühren erneut an.