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Prüfungsorte / Anmeldung: Berlin

 

Anmeldung: 

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin zu stellen, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einem der Berliner Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Reinickendorf oder in Lichtenberg befindet. 

Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für Antragsteller mit 1. Wohnsitz in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln. 

 

Prüfungsorte:

 

GA Lichtenberg 

  • Anschrift: Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin
  • Ansprechpartner: Heike Müller (allgem.), Terra Barthel (Physioth.), Claudia Lehmann (Psychoth.)
  • Telefon/Fax: 030-90296-7508 (allgem.), 030-90296-7522 (Physioth.), 030-90296-7514 (Psychoth.), 030-90296-7515 (Fax)
  • Web: GA Lichtenberg

 

GA Tempelhof 

  • Anschrift: Rathausstr. 27, 12105 Berlin-Mariendorf
  • Ansprechpartner: Frau Auerbach, Frau Pehrisch, 4. OG, Zi. 403
  • Telefon/Fax: 030-90277-7271, 030-7560-7504
  • Web: GA Tempelhof

 

Prüfungstermine: 

Die Überprüfungen werden in Berlin einheitlich durchgeführt und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober. 

 

Prüfungsablauf: 

Die Heilpraktiker-Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für 60 Fragen (Psychotherapie 28 Fragen) im Multiple-choise-Beantwortungsverfahren, von denen 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen, stehen insgesamt 120 Minuten (Psychotherapie 55 Minuten) reine Bearbeitungszeit zur Verfügung. Wer die schriftliche Überprüfung bestanden hat, ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen. Die mündliche Überprüfung dauert zirka 45 Minuten und es wird in Gruppen von zwei Antragstellern überprüft. Bei Nichtbestehen eines Teils müssen beide Teile wiederholt werden. 

 

Eingeschränkte Überprüfung: 

Die Überprüfung erstreckt sich auf die Kenntnis des Gebietes der Psychiatrie, sowie deren Abgrenzung zu körperlichen Leiden, der Psychopathologie, der Psychosomatik und einschlägigen psychotherapeutischen Verfahren, sowie der dazugehörigen Gesetze (einschließlich des Heilpraktiker Gesetzes). 

 

Kosten: 

Die Gesamtgebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beläuft sich auf 350,00 Euro gemäß Tarifstelle 27050 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) und wird zu gegebener Zeit erhoben.