Ästhetische Medizin – Fachfortbildung
Nr. SSH89140325V
2.640,00 €
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- Fr, 14.03.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Sa, 15.03.2025, 10:00-19:00 Uhr
- So, 16.03.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Fr, 21.03.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Sa, 22.03.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Fr, 04.04.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Sa, 05.04.2025, 10:00-19:00 Uhr
- So, 06.04.2025, 10:00-19:00 Uhr
Dozentin
Kosten
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Ästhetische Medizin – FachfortbildungIn der Fachfortbildung z. Ästhetischen Medizin werden die wichtigsten Techniken der biologisch-medizinischen Ästhetik vermittelt. Wir legen Wert darauf, auf der Basis der ganzheitlichen Medizin zu agieren. Das bedeutet: saubere, innovative und sichere Produkte, Methoden nach neuesten Standards, fundierte Ausbildung. Das Seminar folgt einem Baukastensystem. Die Module ergänzen einander, so dass sie in Kombination oder einzeln absolviert werden können. Wir arbeiten mit einer Dozentinnen zusammen, die über langjährige Erfahrungen in der biologisch-medizinischen Ästhetik verfügt und sich auch selbst immer wieder fortbildet und damit die neuesten Techniken und Erkenntnisse in die Fortbildung einbringt. Pro Modul werden komplette Behandlungen mit Vorgespräch, Aufklärung, Dokumentation und Nachbehandlung durchgeführt. Die Teilnehmer/innen müssen zum praktischen Üben Modelle mitbringen. Die 8 Module: - Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure - Aufbaukurs: Arbeit mit der stumpfen Kanüle - Bio Botox: Argireline® - Fadenlifting - Kollagenbooster - Russian Lips - Mesotherapie - Lipolyse „(Fett-weg-Spritze“) Es fallen zusätzliche Materialkosten an. Bitte rechnen Sie pro Anwendung an einem/r Probanden/in mit bis zu 150,- € pro Modul. Diese sind direkt an die Dozentin vor Ort zu zahlen. Eigenes Material kann nicht mit gebracht werden. Die praktische Anwendung am/an der Patienten/in ist nur Personen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, also Ärzten/Ärztinnen und Heilpraktiker/innen gestattet! Der Nachweis der Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in oder Arzt/Ärztin für den Humanbereich ist dem Institut unbedingt vorzulegen, um am Unterricht teilnehmen und ein Zertifikat erhalten zu können. Heilpraktiker-Anwärter/innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises der Heilerlaubnis ist hierfür erforderlich.