Ästhetische Medizin – Fachfortbildung
Nr. SSH33170225V
2.640,00 €
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- Mo, 17.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Di, 18.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Mi, 19.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Do, 20.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Fr, 21.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Sa, 22.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- So, 23.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
- Mo, 24.02.2025, 10:00-19:00 Uhr
Dozent
Kosten
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Ästhetische Medizin – FachfortbildungDiese Qualifizierung wendet sich speziell an Ärztinnen/Ärzte und bereits praktizierende Heilpraktiker/innen, die in den Bereich ästhetische Medizin einsteigen möchten. Wir bereiten Sie auf die Arbeit in diesem Fachgebiet intensiv vor und vermitteln Ihnen praktisches Können, unterschiedliche Techniken und Behandlungskonzepte sowie ein ausführliches Komplikationsmanagement. Sie lernen in kleinen Gruppen, jede Kurseinheit richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass am Ende des Seminars ein sicheres selbstständiges Arbeiten gewährleistet ist, deshalb sind bei jeder Einheit reichlich Hands-on-Trainings mitintegriert. Die Themen fangen mit relativ unkomplizierten Methoden, wie Mesotherapie und Lipolyse, an und gehen über die Hyaluron- und Fadenbasics in die Tiefe. Später werden Spezialanwendungen, wie volumetrischer Aufbau für Wiederherstellung der Gesichtsproportionen und Anwendungen in den Hochrisikobereichen, erlernt. Auch Lippenunterspritzungen werden intensiv behandelt, einschließlich anatomischer Aspekte und wichtiger Produktinformationen. Bei jeder Einheit findet eine Leistungskontrolle statt, um auf eventuell noch bestehende Defizite individuell einzugehen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Materialkosten entstehen. Sie variieren zwischen € 50 und € 300 pro Kurseinheit, je nach Produkt und verbrauchter Menge. Für das ganze Seminar können Sie ca. 1200,- € veranschlagen, die Sie bitte direkt an den Dozenten entrichten. Es ist für jedes Seminar von den Teilnehmenden ein Modell mitzubringen. Die praktische Anwendung am/an der Patienten/in ist nur Personen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, also Ärzten/Ärztinnen und Heilpraktiker/innen gestattet. Der Nachweis der Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in oder Arzt/Ärztin für den Humanbereich ist dem Institut unbedingt vorzulegen, um am Unterricht teilnehmen und ein Zertifikat erhalten zu können. Heilpraktiker-Anwärter/innen erhalten nach bestandener Prüfung – mit Vorlage des entsprechenden Nachweises der Heilerlaubnis – ein Zertifikat.