Hypnose – Kompaktseminar
Nr. SSH59140225
810,00 €
Jetzt anmeldenTermine
- Fr, 14.02.2025, 10:00-18:00 Uhr
- Sa, 15.02.2025, 10:00-18:00 Uhr
- So, 16.02.2025, 10:00-18:00 Uhr
- Fr, 07.03.2025, 10:00-18:00 Uhr
- Sa, 08.03.2025, 10:00-18:00 Uhr
- So, 09.03.2025, 10:00-18:00 Uhr
Dozentin
Kosten
Dieses Seminar vermittelt Ihnen ein Maximum an Kenntnissen, Anwendungen und praktischen Übungen auf höchstem Niveau. Alle Inhalte entsprechen dem aktuellsten Stand der therapeutischen Forschung und berücksichtigen sowohl die suggestive Hypnose, als auch die analytische Hypnose sowie die klinische Hypnotherapie nach Milton Erickson. Sie erlernen die Basics der Hypnose, Hypnoanalyse bzw. ursachenorientierten Hypnose. Diese Fachqualifikation beinhaltet viele praktische Übungen und gibt Ihnen Sicherheit für die Arbeit in der Praxis. Seminarinhalte: Hypnotherapeutische Grundlagen, Fachbegriffe in der Hypnose, praxisrelevante Themen, Convincer, Trance-Arten und Indikatoren, Kontraindikationen, Einleitungstechniken, Fraktionierung, Ideomotorik, Tiefenentspannung, Blockadenlösung, Selbsthypnose, Rapport, Verstärkung von Fähigkeiten. Integration der analytischen Hypnose, Vier-Phasen-Modell der hypnoanalytischen Veränderungsarbeit, Integration neuer hypnotischer Möglichkeiten zur Rauchentwöhnung und Gewichtsreduktion, Farbtherapie mit Hypnose, hypnotischer Anker, arbeiten auf der Timeline, Progression/Regression. Anwendung der Sprachmuster Milton Erickson`s; praktische Integration von Metaphern, Kombination von direktiver, analytischer Hypnose, hypnotische Verstärker, arbeiten mit Metaphern, hypnoanalytische Persönlichkeits- und Zielanalysen, tiefenpsychologische Ansätze kombiniert mit Hypnoanalyse, Umgang mit ungewöhnlichen Situationen während der Hypnose. Interventionen, Behandlung psychosomatischer Schmerzen, Erarbeiten von Anamnese-Bögen, Erstellung von Coaching- und Therapieplänen. Zielgruppe: Therapeuten/innen und Coaches und alle medizinischen Berufsgruppen, die Interesse haben, die Hypnose in ihren Berufsalltag zu integrieren. Beim selbständigen therapeutischen Einsatz der unterrichteten Methoden, d.h. bei der Behandlung psychisch oder physisch kranker Menschen bedarf es der Heilerlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes.