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Beauty und Wellness
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Ästhetische Medizin – Fachfortbildung

ID 3707286614022025
Nr. SSH66140225V
Termine
  • Fr, 14.02.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • Sa, 15.02.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • So, 16.02.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • Fr, 28.02.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • Sa, 01.03.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • So, 02.03.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • Fr, 11.04.2025, 09:00-18:00 Uhr
  • Sa, 12.04.2025, 09:00-18:00 Uhr

Dozentin

Kosten
2.640,00 €

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Ästhetische Medizin – Fachfortbildung
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In der Fachfortbildung z. Ästhetik-Therapeuten/in werden die wichtigsten Techniken der biologisch-medizinischen Ästhetik vermittelt. Wir legen Wert darauf, auf der Basis der ganzheitlichen Medizin zu agieren. Das bedeutet: saubere, innovative und sichere Produkte, Methoden nach neuesten Standards, fundierte Ausbildung. Das Seminar folgt einem Baukastensystem. Die Module ergänzen einander, so dass sie in Kombination oder einzeln absolviert werden können. Das Zertifikat bietet mehrere Vorteile. Es dient u.a. als wertvoller Nachweis der Vertrauensbildung gegenüber Kundinnen und Kunden, indem es auf die umfassende Ausbildung der Behandelnden verweist. Pro Modul werden komplette Behandlungen mit Vorgespräch, Aufklärung, Dokumentation und Nachbehandlung durchgeführt. Die Teilnehmer müssen Modelle mitbringen oder sich gegenseitig für die geplanten Behandlungen zur Verfügung stellen. Aus dem Inhalt: - Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure – Grundlagen - Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure – Einsatz mit der stumpfen Nadel - Lippenunterspritzung - Russian Lips - Bio Botox-die Alternative zu Botox - Fadenlifting mit PDO-Fäden - Biorevitalisierung mit Kollagenbooster und Kollagenstimulation Es fallen zusätzliche Materialkosten an. Bitte rechnen Sie pro Anwendung an einem Teilnehmer/Probanden mit bis zu 160,- € pro Modul. Diese sind direkt an den Dozenten vor Ort zu zahlen. Eigenes Material kann nicht mitgebracht werden. Die praktische Anwendung am/an der Patienten/in ist nur Personen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, also Ärzten/Ärztinnen und Heilpraktiker/innen gestattet! Der Nachweis der Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in oder Arzt/Ärztin für den Humanbereich ist dem Institut unbedingt vorzulegen, um am Unterricht teilnehmen und ein Zertifikat erhalten zu können. Heilpraktiker-Anwärter erhalten nach bestandener Prüfung - mit Vorlage des entsprechenden Nachweises der Heilerlaubnis - ein Zertifikat.


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