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Nutzen und Schaden der Bettruhe

Nutzen und Schaden der BettruheGegenüber dem Schlaf ist Bettruhe ein an sich unbiologischer Eingriff in den Tag-Nacht-Rhythmus. Die Verordnung von Bettruhe bei Erkrankten sollte daher ebenso kritisch gehandhabt werden wie die von Medikamenten!

Die übliche Gleichsetzung von Bettruhe mit Schonung und Entlastung besteht zu Unrecht, vielmehr kann Bettruhe ohne strenge Indikation, sorgfältige Überwachung und Pflege sogar lebensgefährlich werden und vermag mehr Kranke zu töten als alle Medikamente zusammen!

Um den ganzen Organismus auf eine niedrige Stufe der Vitalität zu versetzen, ist Bettruhe indiziert als harmonisierende Abschirmung bei Regulationskrisen des Steuerungsgeschehens, z.B. im Frühstadium des Myocardinfarkts, in Schockzuständen und Alarmsituationen, beim Diphtherieherz, bei Lungenembolie, Gehirnerschütterung, frischen apoplektischen Insulten, akuten Infektionskrankheiten im Anfangsstadium usw.

Eine weitere Indikationsgruppe von Bettruhe bildet die Notwendigkeit, bei Leistungsinsuffizienz und bei Leistungsgefährdeten bestimmte Funktionen ruhigzustellen bzw. zu immobilisieren, z.B. bei Hepatitis, Glomerulonephritis, Herzinsuffizienz erheblichen Grades usw.

Kontraindikationen für Bettruhe sind:

Die vagotone Phase der Rekonvaleszenz, vegetative Labilität, Herzinsuffizienzen mit Leistungsreserve über dem Ruhemaß, chronischer Rheumatismus, Arteriosklerose und vor allem das Alter.

Als Gefahrenmomente erweisen sich vor allem folgende Punkte:

Eingriff in den Wärmehaushalt durch das besondere “Bettklima”, Entstehung von Übergewichtigkeit trotz Hungerverlust und Appetitstörungen, Verdauungsstörungen, Muskelatrophie, Gelenkschäden, Dekubitus, Durchblutungsstörungen, Entstehung von Thrombosen, insbesondere an den tiefen Wadenvenen. Allein schon der Griff nach den Waden des Bettlägerigen entscheidet, ob der Arzt oder Heilpraktiker etwas von Bettruhe versteht oder nicht.

Bei nicht allzu schwer Erkrankten sind hydrotherapeutische Maßnahmen, Massagen und Abbürstungen als Ausgleichsverordnung zu empfehlen. Im übrigen sollte auch bei strenger Indikation die Bettruhe nach Möglichkeit aufgelockert werden, z.B. durch verstellbare Betten, zeitweises Sitzen im Sessel usw. Prinzipiell aber muss vermieden, werden, die Bettschäden ohne weitere Überlegung einfach auf das Konto der jeweiligen Krankheit zu buchen.

Dr. H. Bauer sagt sogar: “Die Bettruhe ist eine Todesursache für sich” und kann bei Nichtbeachtung der Kontraindikationen zu einer tödlichen Verordnung werden!