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Rentenneurose

Die Beschreibung der Rentenneurose habe habe ich mit freundlicher Genehmigung von HP Walter Seissenberg übernommen. Einen von W. S. behandelten Originalfall können Sie bei www.heilpraktikerverband.de nachlesen.

Bei der Renten- bzw. Unfallneurose handelt es sich um eine Begehrungsneurose, die sich in vielgestaltigen seelischen bzw. körperlichen Beschwerden (z.B. Depression, Gedächtnis- u. Antriebsstörungen, Schlaflosigkeit, Lähmungen u.a.m.) manifestieren kann. In der Regel ist es der Wunsch nach einer Entschädigung (Rente) im Sinne der unbewussten Aufrechterhaltung der Symptomatik durch Erwartung einer Rente (i. S. einer operanten Konditionierung). Bei mit sekundärem Krankheitsgewinn verbundenem Rentenbegehren sind psychotherapeutische Maßnahmen angezeigt.

Unter “Krankheitsgewinn” versteht man die Bezeichnung für die objektiven oder subjektiven Vorteile, die sich aus der unfreiwilligen Übernahme der Rolle des Kranken ergibt.

Formen:

1. primärer Krankheitsgewinn:
Entlastung vom Konfliktdruck u. Bindung von Angst durch Symptombildungen unterschiedlichster Art.
2. sekundärer Krankheitsgewinn:
Zuwendung, Anteilnahme u. a. soziale Konsequenzen, durch die die Krankenrolle bzw. die Symptomatik stabilisiert werden.

Mit der Behandlungsidee und der Therapieform, die HP W. Seissenberg beschrieb, bin ich völlig einverstanden. Anstatt der Einzelhomöopathika hätte ich jedoch – die Psychotherapie unterstützend – auf die Homotoxikologie nach Dr. Reckeweg zurückgegriffen, weil mich diese Behandlungsform immer wieder überzeugt hat.

Bei psychischen Symptomen können – immer individuell auf den Patienten abgestimmt – folgende Remedia, die ich mit Eigenblut in der Mischspritze injiziere, zum Einsatz kommen:

Cerebrum compositum Amp.
China-Homaccord S Amp.
Gelsemium-Homaccord Amp.
Ignatia-Homaccord Amp.
Neuro-Injeel Amp.
Psorino Heel Amp. (einzusetzen als Umstimmungstherapeutikum bei allen chronischen Erkrankungen)
Selenium-Homaccord Amp.
Tonico-Injeel Amp.
Zusammenfassung:

Da eine Rentenneurose in der Regel schwer diagnostizierbar ist, kommt es oftmals auf das detektivische Gespür des Behandlers an. Nicht immer wird man auf eine “diagnosis ex juvantibus” verzichten können. Bei richtigem Einsatz der Psychotherapie – evtl. auch Hypnose – und geeigneter Medikamente, lässt sie sich jedoch gut behandeln; Voraussetzung ist allerdings die Einsicht und Mitarbeit des Patienten.