Praxisgründung – Teil 3
Corperate Identity – die PraxisphilosophiePraxis-CI ist die Philosophie des Erscheinungsbildes und des Wesens einer Therapeutischen oder Beraterpraxis. CI bedeutet im Grundsatz auch, etwas anderes zu machen, als all die anderen und sich damit klar vom Wettbewerb der eigenen und der verwandten Branche zu unterscheiden. In der Zukunft wird es immer wichtiger werden, sich vom Wettbewerb und vom Konkurrenzdruck auszuklinken. Die eigene Dienstleistung, das eigene Wesen, die eigene Persönlichkeit der Praxisinhaber und Inhaberinnen sind das Kriterium, das von Patienten und Klienten gefragt wird. Das bedeutet im Grunde mehr, als sich nur von der Konkurrenz abzuheben. Dieser Faktor wird umso deutlicher, je intensiver sich Praxisinhaberinnen im Zusammenhang einer Existenzgründung oder mit dem dauerhaften Etablieren einer Praxis mit dem Gesundheitsmarkt – hier vor allem mit den Segmenten der alternativen Heil- und Therapieverfahren, der Psychotherapie und dem Bereich Beratung und Seminar – beschäftigen. Die Tatsache, daß sich gerade in diesen Bereich vermehrt etablierte Kreise des (schul-)medizinischen Betriebes versuchen hineinzudrängen und hierbei durchaus auch mit harten Bandagen aus dem Arsenal der halbstaatlichen Berufs-Kammer-Bürokratie arbeiten, zeigt deutlich, daß den genannten Segmenten der alternativen, ganzheitlich orientierten Verfahren in Medizin, Psychotherapie und Beratung ein hoher Stellenwert und große, zukunftsorientierte Bedeutung zukommt. Die große Chance, die ganzheitlich orientierte Heilpraktikerinnen, Psychotherapeutinnen und Lebensberater-Innen in ihrem beruflichen Tun haben, ist gerade die relative Un-Reglementierung der Berufsfelder selbst, ist vor allem aber auch die Freiheit, sich selbst als Person mit einer eigenständigen Lebens- und Arbeitsphilosophie in die tägliche Arbeit zum Nutzen der rat-und hilfesuchenden Menschen einzubringen. Im Idealfall spiegelt eine Praxis-CI diese Philosophie, den Geist und die Persönlichkeit der Praxisinhaber/innen wieder. Die Basis für ein CI-Konzept erarbeiten Gezielt sollten die Stärken der eigenen Dienstleistung, die in der Praxis angeboten werden soll, herausgearbeitet und klare Formulierungen gefunden werden. “Richtig” ist eine Praxis-Cl-Konzeption dann, wenn sie auf den real vorhandenen Stärken und Fähigkeiten von Praxisinhaberin und Kooperationspartner aufbaut. Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung, die eigenen Stärken herauszuarbeiten.
In 7 Schritten zum Praxis-CI-Konzept 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt 4. Schritt
Um es unverfänglich zu sagen: wenn jemand individuelle und hochqualitative Herrenmaßanzüge verkauft, sollte der Verkäufer nicht im schlabbrigen Strickpulli und zerfransten Jeans und Sandalen auftreten. Hier wird einem Kunden weder fachliche Kompetenz, noch persönliche Qualifikation signalisiert – noch das entsprechende Bewußtsein gezeigt. Anders ausgedrückt: die der eigenen Arbeit zu Grunde liegen de Philosophie und den eigenen fachlichen Ansprüchen entsprechend, sollte das äußere Erscheinungsbild der Praxis gestaltet werden. Gerade die Elemente der äußeren Darstellung, wie Briefkopf, Papierqualitäten, Logo usw. bringen die Signale und Botschaften des Vertrauens und der Kompetenz zum Ausdruck. 5. Schritt 6. Schritt 7. Schritt
CI-Philosophie im Internet Die Nutzung des Internets ist in Deutschland derzeit noch gering ausgeprägt. Bereits für das Jahr 2000 sehen aber Experten 15 Millionen Internet-Benutzer in Deutschland voraus und im Jahr 2010 wird die Nutzung des Internets für die Menschen in Deutschland so normal sein wie Fernsehen und Telefon. Somit stellt sich auch im Gesundheitsmarkt die Frage, ob die Web-Seite im Internet ein geeignetes Mittel ist, Marketingmaßnahmen zu realisieren und dieses neue Informations- und Kommunikationsmedium direkt in ein PraxisCI-Konzept einzubinden. Internet und Standesrecht Auf Grund der technischen und gestalterischen Möglichkeiten des Informationsmediums Internet kann die Beurteilung der Zulässigkeit einer Homepage im ärztlichen Bereich tatsächlich schon mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen – ob diese Interpretationen aber für Heilpraktiker, Psychotherapeuten und Lebensberater zutreffend sind, ist völlig offen. Deshalb soll hier versucht werden, einen Einblick in die standesrechtlich erlaubten Formen der Internet-Darstellung und Werbung zu geben.
Beispiel: Homepage für Ärzte Gerichte sehen im Nennen von Adresse und Lage der Praxis mit Hilfe eines Ausschnitts aus einem Stadtplan und Stellungnahme zu z.B. zahnmedizinischen Fragen (Zahnputztechniken, Amalgam) grundsätzlich keine standesrechts- und damit wettbewerbswidrige Handlungsweise. Das Anlegen von sogenannten Gästebüchern, die die Besucher der Webseiten registrieren, die Werbung für einzelne Produkte oder Medikamente, die Veranstaltung einer virtuellen Bilderausstellung oder Veranstaltung von Gewinnspielen werden von Gerichten dagegen für berufswidrig angesehen, da hierbei kommerzielle Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Offen blieb bei dieser Entscheidung, ob Zahnärzte sich überhaupt im Internet in sinnvoller Weise präsentieren dürfen. In einem Verfahren gegen weiteren Zahnarzt hat das Landgericht Trier festgestellt, daß die Außendarstellung im Internet keine standesrechtswidrige Werbung und kein Verstoß gegen Standesrecht ist. “Es sei zu berücksichtigen, daß jedes Medium über Eigenarten und besondere Darstellungsarten verfüge, die sich stilprägend auswirken. Für die elektronische Kommunikation seien Interaktivität und Visualisierung”. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist nach zulesen, daß auch Angehörigen der freien Berufe nicht verwehrt sein dürfe, ihre Außendarstellung den gewandelten Verhältnissen anzupassen. Was noch als üblich, oder übertrieben bewertet würde, unterliege es zeitbedingten Veränderungen. Berufswidrige Reklame Homepages sollten vor allem seriös, unaufdringlich und sachlich korrekt gestaltet sein. Sicherlich macht es Sinn, auf der ersten Bildschirmseite solche Angaben zu machen, die auch auf dem Praxisschild gemacht werden. Weitergehende Informationen können leicht für die gezielte Nutzerabfrage zugänglich gemacht werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer Düsseldorf stellte ausdrücklich fest, dass das Aufrufen einer Internet Homepage durch einen Nutzer etwa, das Pendant zur Zusendung einer Praxisbroschüre auf Anforderung sei. Unwahre, unsachliche, unwürdige, unseriöse, vergleichende, täuschende oder zur Täuschung geeignete,
anpreisende und primär auf einen Werbeeffekt zielende Präsentationen verbieten sich von selbst.
Selbstverständlich sind auch Patientenaussagen wie “Seit mir Heilpraktiker X mit der Y-Therapie geholfen hat,
geht es mir wieder besser” nicht gerade vertrauenserweckend. Werbung für Arznei-, Heil und Hilfsmittel
verbieten sich ebenfalls von selbst. Was die graphische Aufbereitung und Gestaltung einer Homepage betrifft, sollten die Kriterien der CI-Leitphilosophie beachtet werden. Wenn die Bedürfnisse der Klienten-Zielgruppen bekannt sind und die richtigen Einträge in den Suchmaschinen vorgenommen wurden, steht dem Erfolg einer Web-Site nichts im Wege. Die Grundlagen eines Praxis-Cl-Gesamtkonzeptes sollten im Rahmen des Praxis-Marketings möglichst von den Praxisinhaber/Innen oder Praxisgründer/Innen selbst entwickelt werden. Die Hilfe eines Gründungs- und Unternehmensberaters ist meist sehr sinnreich, jedoch entbindet das hinzuziehen eines Beraters Praxisinhaber/Innen nicht, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Ähnlich wie in der Therapie gilt auch für die Entwicklungsarbeit eines tragfähigen Marketingkonzeptes der Grundsatz, daß nur schrittweise soweit gegangen werden kann, wie der Klient selbst es benötigt und wie er sich an den neuen Gegebenheiten orientiert und sich selbst weiterentwickelt. Sind Zielsetzungen klar (wowill-ich-denn-hin? Und was-will-ich erreichen?), dann ist es relativ einfach, eine strategische, wahrheitsgemäße und zukunftsorientierte CI-Konzeption zu erarbeiten. Zusammenfassung:
Ausblick auf die nächsten Folgen: Dieter H. Wirlitsch
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