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Coaching und Management
Lesezeit: 16 Minuten

Praxisgründung – Teil 5

r9804_prWoher weiß ein Gründer, was die Praxis abwerfen muß? Nach der Praxisgründung kommt die Durststrecke: die Zeit der Ausgaben ohne Einnahmen! In diesem Teil der Serie erhalten die Leser eine ganze Anzahl konkreter Hilfestellungen für die Praxisgründung in Form von Checklisten. Diese können unmittelbar dazu beitragen, vor allem die finanzielle Situation vor und nach der Gründung “in den Griff” zu bekommen. Aber auch bereits etablierte Praxisinhaberinnen finden bei den dargestellten Inhalten interessante Tools zur Praxisführung.

Beispiel: Anna L. denkt daran, ihre Fähigkeiten als Beraterin oder Therapeutin jetzt endlich beruflich umzusetzen. Sie hat die Ausbildung als Psychologische Beraterin bzw. Psychotherapeutin und Heilpraktikerin hinter sich und auch die Überprüfung überstanden. In einer mittleren Stadt oder Gemeinde möchte sie jetzt ihre Praxis eröffnen. Zunächst sucht sie über Anzeigen, die sie in der örtlichen Tageszeitung erscheinen läßt, nach geeigneten Praxisräumen. Schließlich findet sie über einen Makler die Räume, die ihr gefallen und auch geeignet erscheinen. Die anzumietenden Räume erfordern eine sorgfältige finanzielle Absicherung. Daher beschafft sie sich zu ihren vorhandenen (geringen) Eigenmitteln noch ein Darlehen von Ihrer Hausbank. Außerdem läßt sie auch einige berufliche Fragen durch einen Rechtsanwalt klären.

Dieses einfache Beispiel zeigt bereits auf, daß schon in der Anlaufphase einer Praxisgründung Kosten auflaufen: Maklerkosten, Reisekosten, Kreditgebühren oder Beratungshonorare können anfallen. Derartige Aufwendungen bezeichnet das Steuerrecht als”Anlaufkosten”,”Gründungskosten” oder auch als “vorweggenommene Betriebsausgaben”. Nicht berücksichtigt sind Kosten, die Ausbildung, Prüfungen und Fachliteratur verursachen. Dies ist aber noch längst nicht alles an Ausgaben ohne Einnahmen, wie bestimmt einige Leserinnen schon aus eigener – und vielleicht sogar bitterer – Erfahrung wissen.

Diese Ausgaben können im Vorfeld einer Praxisgründung auftreten:

Beratungskosten

  • Erarbeitung eines Praxis-Konzeptes zusammen mit einem Unternehmensberater für die Führung und Leitung der künftigen Praxis
  • Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags durch einen Rechtsanwalt – sofern eine Gemeinschaftspraxis eingerichtet werden soll

Gerichtskosten

  • Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Patent- oder Urheber- oder Namensrechten
  • Eintragungsgebühren (Handels- oder Gewerberegister, wenn gemischte Betriebsformen gewählt werden, Grundbuch u.a.)

Notargebühren

  • Gebühren für notarielle Beurkundung von Kauf und Gesellschaftsverträgen

Kapitalbeschaffungskosten

  • Zinsen für das Darlehen zur Beschaffung der ersten Praxiseinrichtung

Reisekosten

  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Besichtigung der zum Kauf oder zur Anmietung angebotenen Praxis-Objekte
  • Fahrtkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich von Vertragsverhandlungen mit künftigen Vermietern, Verlegern, Veranstaltern, Lieferanten usw.

Vermittlungsprovisionen

  • an Unternehmens- oder Grundstücksmakler, Finanzdienstleister

Kosten für Werbung

  • Kosten für Zeitungsannoncen über die Ankündigung der Praxiseröffnung
  • Kosten der Werbemittel, Kundennutzenbroschüre
  • eventuell Kosten für eine Werbeagentur
  • Graphiker (Logo – Schriftzug usw.)

 

Kosten und Ausgaben bereits vor der Gründung erfassen und belegen:
Anzuraten ist, alle entstehenden Ausgaben im Zusammenhang mit der geplanten Gründung in Form von Belegen, Rechnungen und Bescheinigungen festzuhalten, aufzuschreiben und geordnet abzuheften (* Anmerkung siehe am Schluß dieses Artikels).

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung entstehen, können als sogenannte “Betriebsausgaben” steuerlich geltend gemacht werden, obwohl ihnen unmittelbar noch keine Einnahmen gegenüberstehen. Dies gilt gerade auch in solchen Fällen, in denen eine Praxisgründung dann später doch nicht realisiert wird oder eine Gründung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Nach der steuerlichen Einordnung sind Betriebsausgaben “Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind”.

Alle Aufwendungen für eine Praxis-Niederlassung können steuerlich “abgesetzt” werden – auch wenn später gar keine Praxis gegründet wird.

Es entscheidet also die “betriebliche Veranlassung” und nicht der Zeitpunkt, an dem die Ausgaben entstehen. Eine betriebliche Veranlassung ist immer dann gegeben, wenn zwischen den Aufwendungen und den späteren Einnahmen ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Wurden schon einige Monate vor der eigentlichen Eröffnung Praxisräume angemietet, dann steht die zu zahlende Miete für diese Zeit im genannten wirtschaftlichen Zusammenhang, denn es sollen durch die Anmietung der Räume später Einkünfte in dieser “Betriebsstätte” erzielt werden.

In den Fällen, wo Gründungskosten steuerlich geltend gemacht werden, ohne daß es wirklich zur Gründung gekommen ist, können diese Ausgaben auch im laufenden Lohn- oder Einkommensteuerausgleich geltend gemacht werden. Die Frage ist allerdings, was die schönsten Kosten in einem Kalenderjahr machen, in dem keine oder nur geringfügige Einkünfte erzielt und ohnehin kaum Steuern gezahlt werden müssen? Betriebsausgaben wirken sich dagegen steuerlich wesentlich günstiger aus, wenn diese in Zeiten verlagert werden können, in denen tatsächlich die Praxis gegründet wird und auch Honorarumsätze eingespielt werden.

Ein Praxisgründer oder eine Gründerin trifft aus der Sache heraus laufend Entscheidungen, für die unter Umständen nicht immer die notwendigen Informationen zur Hand sind. Dies ist vor allem in der Anfangsphase der Fall. Unsere Erfahrung ist: die falsche Entscheidung zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort kann sich zunächst durchaus als richtig darstellen. Erst in viel späterer Zeit kann es sich herausstellen, daß diese Entscheidung ursprünglich eine falsche war.
Im Hinblick auf die unangenehmen Folgen einer falschen Entscheidung oder einer fehlgeschlagenen Praxisgründung ist es besonders wichtig, das Vorhaben mit aller Sorgfalt anzugehen. Potentiellen Gründerinnen ist nur zu empfehlen, sich mit der Gründung wirklich auseinanderzusetzen, Gründungsseminare zu belegen und sich fundiert vorzubereiten. Ausgaben in diesem Zusammenhang, z.B. Seminargebühren und anderes, sind immer voll steuerlich absetzbar. Eine gründliche und systematische Vorplanung ist unumgänglich, da vor allem in der Gründungsphase häufig Fehler gemacht werden, die sich später nur noch schwer oder auch gar nicht korrigieren lassen.

Wie ist die Einkommenserwartung?
Bei aller Sympathie und Motivation für alternative Methoden kommen jedoch professionell arbeitende Behandler, Therapeuten und Berater nicht um die Tatsache herum, daß eine Praxis Gewinn abwerfen muß -will heißen, ein Praxisbetreiber oder eine Betreiberin muß mindestens den eigenen Lebensunterhalt durch das berufliche Tun in einer Praxis erwirtschaften können.
In den ersten Jahren nach der Niederlassung kann dies durchaus problematisch sein, vor allem dann, wenn keine alteingesessene Praxis übernommen werden kann. (Siehe Checkliste).

CHECKLISTE
Lebensstandard und Lebensunterhalt der Familie

Nur wenn PraxisgründerInnen wissen, welcher finanzielle Grundbedarf im Sinne eines Budget tatsächlich für den eigenen Haushalt (ob mit oder ohne Familie) als monatliches Minimum benötigt wird, können Eckdaten gewonnen werden, aus denen hervorgeht, welche Einkünfte eine Praxis wirklich abwerfen muß. Rechnen Sie hier Ihren derzeitigen Finanzbedarf pro Monat aus, den Sie bisher für Sie selbst oder sich und Ihre Familie hatten.

Lebensunterhalt für die ganze Familie (essen-trinken-Bedürfnisse des tägl. Lebens)
+ Miete für Privatwohnung
   + Nebenkosten
   + Energie
   + anderes
+ soziale Absicherung
   Krankenversicherung
   Rentenversicherung
   Lebensversicherung
   (jeweils einschl. Arbeitgeberanteil)
+ sonstige vertragliche Verpflichtungen
   Bausparkasse
   Ratenzahlungen
   Hypothekentilgungen
      + andere wichtige private Ausgaben
      + private Nutzung des Kraftfahrzeuges
   Rücklagen für Urlaub, Krankheit etc.
Summe der Ausgaben
   + Einkommensteuer
Gesamtsumme Lebensunterhaltbedarf
= Mindestgewinn
den Ihre Praxis nach Abzug der durch die Praxis selbst verursachten Kosten noch abwerfen muß, um damit den eigenen Lebensunterhalt für den oder die PraxisinhaberIn und für die Familie sicher zu stellen.

Praxisgründerinnen treten in ein stark verzweigtes und vernetztes Beziehungsnetz ein, was auf der einen Seite absolut notwendig ist, auf der anderen Seite aber zu erheblichen Abhängigkeiten führen kann. In diesem Netz sind immer vertreten:

  • Banken
  • Bürgen
  • private Geldgeber
  • Lieferanten – Apotheken
  • Patienten – Klienten
  • Mitarbeiter
  • Behörden usw.

Was abstrakt als “Pleite” (in Deutschland jährlich ca. 50.000 Insolvenzen – darunter durchaus auch einige Naturheil- und Psychologenpraxen, bzw. Beraterpraxen) bezeichnet wird, bringt oft immenses persönliches Leid mit sich. In Deutschland führt geschäftliches Pech leider immer zu Vermögensverlusten, Pfändung, Vollstreckung und häufig auch in den ganz persönlichen Ruin. Krankheit, Scheidung, Alkoholsucht und sogar Suizide sind keine Seltenheit.

Griechische Weisheit:
“Überlege dir gehörig, wie du handelst, was du sprichst und was du tust, denn nachher wird dir niemand die Gelegenheit geben, deine Handlung oder Rede als nicht getan anzusehen”

Kooperationen und Gemeinschaftspraxis
Eine der Möglichkeiten, das Risiko einer eigenen Praxis etwas zu minimieren, kann der Zusammenschluß mit Partnern zu einer Praxisgemeinschaft sein. Werden geschäftliche Partnerschaften oder Kooperationen angestrebt, sind diese immer dann sinnvoll, wenn die stehenden (fixen) Kosten für alle Beteiligten vermindert werden können. Es sollte jedoch nach dem philosophischen Prinzip der sechs Monate dauernden “geistigen Verlobung” vorgegangen werden. Eine geistige Verlobung ist im Grunde nichts anderes als eine Zeit der Bewährung in der gemeinsamen Zusammenarbeit und stellt eine Zeit dar, in der sich gegenseitiges Vertrauen und Zutrauen herausbilden kann.
Diese Zeit der “geistigen Verlobung” ist eine hervorragende Zeit, um die richtigen Strategien, Vorgehens- und Handlungskonzepte für das Gründungsvorhaben gemeinsam zu erarbeiten.

Woran scheitern Praxisgründungen?
Eine ganze Reihe folgenschwerer Fehler sind nach unseren jahrelangen Beobachtungen bei “Pleiten” häufig festzustellen:

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  • fehlende konkrete Praxis- (Unternehmens-) Konzeptionen und gerechnete Business-Pläne
  • fehlende Unternehmensstrategie
  • zu geringe kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • fehlerhafte oder auch keine gründliche Vorbereitung der Praxisgründung
  • keine Markt- und Trendanalysen – keine Bedürfnisanalysen
  • Fehleinschätzung der eigenen Marktchancen
  • fehlerhafte oder auch gar keine Buchführung, dadurch mangelnder Durchblick kein Controlling (z.B. break even-Analyse)
  • ungenaue Kalkulationen und keine Grenzkostenrechnungen der eigenen Dienstleistungen
  • zu üppige Geldentnahme des/der Jungunternehmerin (Verwechslung von Honorarumsatz mit Gewinn)
  • zu hohe Verwaltungskosten (Versäumniszuschläge des Finanzamtes gehören hier z.B. dazu). Besonders bei Praxisgemeinschaften muß ein besonderes Augenmerk auf den betriebswirtschaftlichen Teil gelegt werden.
  • Finanzierung langfristiger Verbindlichkeiten mit kurzfristigen Krediten (häufig auf Anraten der Banken!)
  • falsche Finanzierungsformen (auf Beratung von Bankfachleuten!)
  • zu geringes Eigen- und Startkapital mangelnde Anpassung bei negativen Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen
  • Organisationsfehler des jungen Praxis Unternehmers
  • zu rasches und unkontrolliertes Wachstum und Diversifikation (zu rasches “Springen” von einem Dienstleistungsangebot zum nächsten, wenn die Klienten das Angebot nicht gleich annehmen).
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Partnern
  • familiäre Probleme des/der Praxisgründerin

 

Es wird deutlich, daß ein wesentlicher Zusammenhang zwischen Informationsdefiziten, Planungsmängeln und kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Qualifikation vorhanden ist. Zusammen wiederum führen diese Defizite zu mangelhafter Kenntnis über Finanzierungsmöglichkeiten und damit zu mangelhafter Kapitaldecke. Die mangelhafte Kapitaldecke macht sich spätestens nach der Praxisgründung bemerkbar, wenn die Durststrecke von 2 – 4 Jahren nicht durchgestanden werden kann. Häufig wird dann an Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Praxis gespart, in der falschen Hoffnung, hier Gelder für den Erhalt der Praxis frei zu bekommen.

Häufiger Trugschluß:
Gewinne erzielen ist unmoralisch

r9903_pr2 Immer wieder ist festzustellen, daß viele Praxis-Gründerinnen sich nicht über das Hauptziel unternehmerischen Handelns im klaren sind, nämlich der Notwendigkeit der Erwirtschaftung eines ausreichenden Gewinnes aus einer eigenständigen Tätigkeit – wenn durch diese Tätigkeit der eigene Lebensunterhalt bestritten werden soll.
Dies ist einer der gravierendsten Trugschlüsse, denen sich Praxisgründerinnen hingeben können. Hinzu kommt häufig dann noch die Meinung, daß kaufmännisches Grundwissen zur Führung einer Naturheil- oder Psychologischen Praxis nicht notwendig sei. Tatsache ist, daß eine ordentliche fachliche Ausbildung und eine hohe Motivation für den Beruf des Heilpraktikers, Psychotherapeuten oder Beraters alleine tatsächlich heute nicht mehr ausreicht um erfolgreich arbeiten und leben zu können. Ohne eine betriebswirtschaftlich-kaufmännische ordentliche “innere” Führung wird das Praxisschiff sehr schnell ins Schlingern kommen und beim kleinsten Sturm oder finanziellem Engpaß sinken.
Gut durchdachte und seriös gerechnete Praxis-Gründungskonzepte und Praxis-Business-Pläne schützen vor Überraschungen und Pleiten. Gerade in Zeiten, wo der Wettbewerb im Gesundheitsmarkt immer härtere Formen annimmt, sollte sich kein Praxisgründer mehr nur auf seine Motivation, seinen guten Willen und sein Fachwissen verlassen. Blauäugigkeit und schönreden sollten geradem Bereich der alternativen Methoden der Vergangenheit angehören.

Fehler bei der Praxisgründung können sich nach Jahren noch negativ auswirken.
Im Gründungseifer und vielleicht auch durch Selbstüberschätzung verzichten viele Gründerinnen im entscheidenden Anfangsstadium auf Expertenrat von Unternehmens-und Steuerberatern,Juristen oder Branchenkennern. Der ganz gravierende Fehler fällt aber besonders auf:
Nur 5% aller Praxisgründer-Innen machen sich konkrete systematische Gedanken und erarbeiten eine konzeptionelle Strategie und Philosophie für ihr Gründungsvorhaben.

Dies geschieht entweder aus der Unwissenheit heraus, wie eine Strategie und Philosophie erarbeitet werden kann oder auch nur aus Bequemlichkeit. Beides hat fatale und schwerwiegende Konsequenzen für den Erfolg des Unternehmens.
Die nebenstehende Graphik zeigt deutlich die massiven Veränderungen im Gesundheitsmarkt auf: seit 1996 drängen vermehrt nicht-alternative und schulmedizinische Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen auf den Markt. Häufig professionell unterstützt von sehr marktwirtschaftlich geprägten Berufsverbänden. Es ergibt sich der klare Hinweis darauf, daß Praxisneugründungen von Heilpraktikern, Psychologen, Psychotherapeuten und Beratern ohne fundierte und professionelle Gründungsvorbereitung in Zukunft keine oder nur geringe Chancen im Wettbewerb haben werden. Konzeptionelle Grundlagenarbeit und Marketingkonzepte gehören in Zukunft genauso zum “Handwerkszeug”, wie eine fundierte Fachausbildung.

Schritt für Schritt in die Selbständigkeit

CHECKLISTE ZUR GRÜNDUNGSVORBEREITUNG

  • Selbstkritik ist angebracht, wenn ernsthaft eine Praxisgründung erwogen wird.
  • Persönliche Voraussetzungen für die freie Niederlassung kritisch überprüfen
  • Fachliche Voraussetzungen prüfen: Wissen, Können Erfahrung, Know-how, Qualifikationen
  • Mit kritischen Vertrauten und einem professionellen Berater über sich selbst und die Gründung-Pläne sprechen
  • Pro- und Contra-Argumente sorgfältig gegeneinander abwiegen

Gründliche Vorbereitung führt zum Erfolg!

  • Die vorhandene Idee zum Konzept ausbauen
  • Alle erreichbaren Informationsquellen “anbohren”, damit Kenntnis erreicht wird über das, was einen nach der Praxisgründung erwartet und was mit einer Praxis alles erreicht werden kann.
  • Den Markt für das Vorhaben genau erkunden
  • Standortbedingungen für die Praxis prüfen

Keine falsche Scheu vor Beratung!
Das geplante Praxiskonzept und alle ungeklärten Fragen sollten mit Experten diskutiert werden:

  • Mit dem Fachverband
  • mit einem Steuerberater
  • einem freien Unternehmensberater, der sich auf Probleme der Existenzgründung spezialisiert hat
  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Gründerzentren und der regionalen Wirtschaftsförderung oder auch der Arbeitsämter

Zukünftige Praxisumsätze vorausschätzen

  • Praxisumsatz und voraussichtliche Kosten gegenüberstellen und Budgets aufstellen
  • Reicht der zu erwartende Gewinn aus, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen?
  • Bisher gewohnten Lebensstandard berücksichtigen
  • Eigene Kalkulation mit branchenüblichen Umsätzen vergleichen
  • Für den Anfang auch mit persönlichen Einschränkungen rechnen

Ohne Startkapital wird es nicht gehen
Eine zentrale Frage im Rahmen der Praxisgründung ist die Frage nach dem zu investierenden Kapital. Ohne finanzielle Mittel wird die Praxis nicht in die Gänge kommen. Vor allem müssen sich Gründerinnen über die Tatsache klar werden, daß eine neu gegründete Praxis Anlaufzeit braucht! Je nach der Art der Vorbereitung und je nach Professionalität des aufgestellten Praxiskonzeptes und des Businessplanes sind die Anlaufzeiten einer Heilprakter-Praxis mit bis zu fünf Jahren zu veranschlagen, bis die Praxis ihre Kosten zu 100% einspielt und dem Betreiber einen angemessenen Gewinn (sprich Unternehmerlohn oder Einkommen) verschafft. Für Psychotherapeuten und Berater bestehen ähnliche Anlaufzeiten.
Besteht Klarheit, wie groß der Kapitalbedarf für die Gründung, für die Startphase und für die Zeit danach ist, läßt sich auch berechnen, wie groß der Aufwand an Vorfinanzierung sein wird, um die mageren Jahre zu Beginn zu überbrücken. Raiffeisen- und Volksbanken geben hierzu kostenfrei Vergleichszahlen für Interessenten ab.
Alle möglichen Kostenpositionen sollten genau und ohne zu beschönigen erfasst werden. Manche Kosten können durch Leasing und Mithilfe der Familie reduziert werden. (Siehe Checkliste)

CHECKLISTE
Mit diesen Kosten für die Praxis muss gerechnet werden

Nicht alle Kosten, die In einer Praxis anfallen, müssen gleichzeitig Ausgaben sein. Ein Beispiel hierfür sind die Abschreibungen (steue Absetzung für Abnutzung AfA). Sie werden erst zu Ausgaben, wenn einigen Jahren die Neuanschaffung getätigt wird. Auf die Deckung der Kosten, die nicht Ausgaben sind, durch Einnahmen kann vorüberge verzichtet werden. Der Praxis-Unternehmer muß jedoch dafür sorgen, die Einnahmen der folgenden Monate oder Jahre sicherstellen, daß Zeltpunkt der Neuanschaffung die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Außerdem wird zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden. Kosten sind z. B. die Miete für die Praxisräume, Versicherungsbeit, Darlehenszinsen etc. Zu den variablen Kosten zählt insbesondere der Material/Wareneinsatz, Telefon usw. Fixe Kosten bzw. Ausgaben fallen auch dann an, wenn kein oder nur ein geringer Praxis-Umsatz erzielt wird.

Personalkosten
(natürlich nur dann, wenn tatsächlich auch Personal – auch geringfügig beschäftigte Personen gehören hier dazu – beschäftigt wird)
Gehälter (ohne kalkulatorischen Unternehmerlohn)
Gehalt für Ehe- oder Lebenspartner
gesetzliche soziale Aufwendungen
freiwillige soziale Aufwendungen
Aushilfen

Beiträge
Beiträge zu Berufsgenossenschaften
Beiträge zu Berufsorganisationen, Kammern usw.
Honorare, Provisionen u.a.

Praxismiete
Miete
   + Nebenkosten
   + Energie / Heizung
   + Reinigung
   + anderes

Kraftfahrzeugkosten
(gegebenenfalls ADAC-Tabelle zu Rate ziehen)
Fahrzeuganschaffung
KFZ-Steuern
Versicherungen
Reparaturen
Treibstoffkosten p.m.
Garage / Stellplatz

Werbung / Praxismarketing
Annoncen
Handzettel
Patienten-Nutzen-Broschüren
Visitenkarten
anderes

Fortbildungs- und Reisekosten
Fahrkosten
Übernachtungen
Spesen
Lehrgang- und Seminargebühren
Prüfungskosten / Zertifikate
andere Kosten

Finanzierungskosten / Leasing
Anschaffungen für die Praxis (Möbel)
Kreditbeschaffungskosten
Zinsen
Bürgschaftsprovisionen

Praxis
Warteraum
Sprech-u. Behandlungsraum
Laborbedarf
Geräte
Literatur / Kent usw.
sonstiger Praxisbedarf (z.B. Akupunktur, Ozon, u.a.)

Sonstige Kosten
Telefoneinrichtung
Telefon laufende Kosten p.m.
Bürobedarf / Porti
Betriebskosten / Wartung Geräte / Instandhaltung
Abgaben / Gebühren sonstiger Art

Abschreibungen / Anschaffungen
geringwertige Wirtschaftsgüter unter DM 800,-
EDV
Software
Kfz
Forderungsausfalle bei Honoraren (ca. 1,8% vom Gesamtumsatz)
Verluste (Waren-/Medlkamentelager, Diebstahl etc.)

Summe der Ausgaben / Gesamtkosten

Trotzdem sollten alle möglichen Finanzquellen aufgespürt werden, denn es könnte sehr wichtig werden, hier “Reserven” zu haben. Es ist häufig zu beobachten, das Praxisinhaber-Innen genau zu dem Zeitpunkt das Handtuch werden, wo eigentlich der Erfolg direkt und unmittelbar vor der Türe steht und nur noch wenige Wochen oder Monate durchgehalten werden muß.

Den Fiskus nicht aus dem Bewußtsein verbannen – gerade mit ihm muß gerechnet werden
Freiberufler sehen das Problem mit den Steuern und dem Finanzamt eher locker. Dieser optischen Täuschung sollte aber niemand unterliegen. Sind einmal Steuerrückstände aufgelaufen, interessiert sich das Finanzamt nicht für die Motivation, das Wissen und Können oder für das therapeutische Verantwortungsbewußtsein und auch nicht für das Können des Praxisinhabers. Für das Finanzamt ist nur interessant, wann die Steuerschuld ausgeglichen wird. Besonders wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, können Steuerschulden oder aufgelaufene Sozialbeiträge ganz schnell zum Aus für die Praxis führen. Praxisinhaber-Innen sollten sich daher konsequent auf die neuen Pflichten gegenüber dem Fiskus und auf neue Steuern und andere Abgaben einstellen.

CHECKLISTE Steuern und Abgaben

  • ein Steuerberater ist bereits vor der Praxisgründung nützlich (danach erst recht)!
  • Welches Buchhaltungssystem wird benötigt?
  • Alle Belege sollten geordnet gesammelt und abgelegt werden – auch solche für Ausgaben für Vorbereitungen zur Existenzgründung.
  • Wird zur Mehrwertsteuer optiert, müssen alle Rechnungen und Belege auch die Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Handelt ein Praxisinhaber auch Waren, müssen zwingend ein Wareneingangs- und Warenausgangsbuch geführt werden und in diesem Falle muß auch eine zweite (gewerbliche) Buchhaltung geführt werden.

Die eigene Sicherheit und Vorsorge nicht vergessen!
Freiberufliche Heilpraktiker, Therapeuten oder Berater sollten daran denken, daß sie sich für den privaten wie für den betrieblichen Bereich neu absichern müssen. Um ausreichenden Versicherungsschutz für Altersversorgung, Krankheit, Unfall, Verdienstausfall ist jeder Praxisinhaber selbst verantwortlich.

Es sollte nicht versäumt werden, die notwendigen Praxis- und Sachversicherungen sowie Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abzuschließen.

CHECKLISTE Soziale Sicherheit

Haben Sie sich in bezug Ihrer sozialen Sicherung von den zuständigen Stellen ausführlich beraten lassen?
ℵ JA ℵ NEIN
Ist Ihre Familie und Sie selbst ausreichend abgesichert, um durch Erkrankung kein Problem zu bekommen ?
ℵ JA ℵ NEIN
Haben Sie eine Krankenversicherung für sich selbst abgeschlossen?
ℵ JA ℵ NEIN
Haben Sie für Ihre Altersversorgung gesorgt?
ℵ JA ℵ NEIN
Ihre Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen durch die Eröffnung deiner Praxis nicht verloren und werden weiter ergänzt. Haben Sie sich bei Ihrer Rentenversicherungsanstalt kundig gemacht und beraten lassen? Was zu tun ist?
ℵ JA ℵ NEIN
Haben Sie auch alle übrigen Versicherungsfragen überdacht und sich beraten lassen?
ℵ JA ℵ NEIN

Zusammenfassung

  • Am Anfang stehen immer viele Ausgaben ohne Einnahmen, daher müssen Gründerinnen wissen, was die Praxis abwerfen muß, wenn der Lebensunterhalt durch die Praxis erarbeitet werden soll.
  • Ausgaben im Vorfeld einer Praxisgründung können vielfältig sein – hier ein Überblick
  • Checklist: Lebensstandard und Lebensunterhalt
  • Woran scheitern Praxisgründungen?
  • Häufiger Trugschluß: viele Praxis-Gründerinnen sind sich nicht über das im klaren: ohne ausreichenden Praxisumsatz und Gewinn ist die Praxis nicht lebensfähig!
  • Schritt für Schritt in die Selbständigkeit
  • Checkliste zur Gründungsvorbereitung
  • Ohne Startkapital geht gar nichts. Daher sollten wirklich alle möglichen Kostenpositionen genau und ohne zu beschönigen erfasst werden. Manche Kosten können durch Leasing und Mithilfe der Familie reduziert werden.
  • Checkliste: mit diesen Kosten für die Praxis muß gerechnet werden
  • Mit dem Fiskus muß gerechnet werden Checkliste Steuern und Abgaben
  • die eigene Sicherheit und Vorsorge nicht vergessen. Checkliste.

Über den Autor kann ein Satz Checklisten gegen Kostenersatz angefordert werden: D.H.Wirlitsch, 85551 Kirchheim-München, Straßland 6 Tel.: 0177-207.50.36. (Auch wenn Sie Fragen zur Praxisgründung haben, schreiben Sie direkt)

Ausblick auf die nächste Ausgabe:
Sieben Ordner sind die Lösung: wie ein einfaches, aber effektives Praxis-Organisier-System für Ablage, Buchhaltung, Aufbewahrung der Unterlagen eingerichtet werden kann.

r9903_pr3 AUTOR
Dieter H. Wirlitsch ist als Unternehmensberater auf Freiberufler und Dienstleister spezialisiert und beschäftigt sich gezielt mit Existenzgründung, Marketingfragen und neuen Modellen der Unternehmensführung für diese Bereiche. Seminare zu diesen Themen finden im Raum München und NRW statt. Nähere Informationen durch die Redaktion (Hr. Schischegg oder direkt beim Autor: Tel. 0177-207 50 36).

 

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