WGB News
IM DSCHUNGEL DER VERSICHERUNGEN
Welche Absicherung ist für meine Selbstständigkeit wichtig?
Der WBG hat sich in seiner Beratung auf neue Berufe außerhalb der gesetzlich normierten Heil- und Heilhilfsberufe spezialisiert. Wir begleiten meist Solo-Selbstständige, die im Wellness-, Präventions- und Gesundheitsbereich gründen oder tätig sind. Mit der Continentale haben wir einen kompetenten Partner gefunden, über den wir unseren Mitgliedern attraktive Versicherungspakete anbieten können. In dieser neuen Serie informieren wir Sie über wichtige Versicherungen, die von Ihnen getragen werden müssen. (Dabei gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Selbstständigkeit in Vollzeit ausüben.)
VERSICHERUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Eine Krankenversicherung mit Pflegeversicherung ist für Selbstständige im Wellness- und Gesundheitsbereich gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sind ebenso verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu melden. Ob es sinnvoll ist, freiwillig weiter einzuzahlen oder eine private Rentenversicherung abzuschließen, muss im Einzelfall geklärt werden.
Ob eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich ist, hängt von den ausgeübten Methoden ab. Nach der Gewerbeanmeldung werden die Versicherungsträger automatisch informiert. Diese stufen Sie dann mithilfe eines Fragebogens tariflich ein.
EMPFEHLUNG: BERUFSHAFTPFLICHT
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist im Wellnessbereich nicht vorgeschrieben, wird von uns aber dringend empfohlen, da sie Ihnen einen wichtigen Schutz bietet. Sie sollten bei Schäden nicht privat haften müssen. Die Versicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter im Berufsalltag anderen Personen oder fremdem Eigentum Schaden zufügen, z. B. wenn während einer Sitzung ein Fehler unterläuft, ein Kunde über ein Hindernis stürzt oder ein Brand entsteht, der auf andere Gebäudeteile übergeht. Die Berufshaftpflicht unseres Partners umfasst viele Leistungen, die auf Heil- und Gesundheitsberufe abgestimmt sind. Sie deckt alle gängigen beruflichen Tätigkeiten an mehreren Standorten ab, ebenso eine Dozententätigkeit. Mitversichert ist entstandener Schaden an gemieteten Räumlichkeiten, während Geschäftsreisen oder bei der Teilnahme an Kongressen. Abgedeckt ist außerdem das Abhandenkommen von Wertsachen oder persönlicher Gegenstände Dritter sowie der Einsatz von Geräten, die aufgrund Ihrer Qualifikation für die Behandlung zugelassen sind. Ein besonderer Vorteil der Berufshaftpflicht ist der erweiterte Strafrechtsschutz.
Die Thematik habe ich mit Michael Zellerer, Continentale in einem Videocall erörtert. Über den Link können Sie das Gespräch abrufen.

Barbara von den Driesch
Präsidentin des Fachverbandes Wellness, Beauty und Gesundheit e.V. (WBG), Dozentin an den Paracelsus Gesundheitsakademien
vondendriesch@wellness-fachverband.deWeitere Artikel aus dieser Ausgabe
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