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Naturheilkunde
Lesezeit: 9 Minuten

Heilpraktiker – Chancen Möglichkeiten Grenzen

FAQ für Patienten, Medien und Heilpraktiker

Vor einigen Tagen wurde ich vom Freund meiner Tochter (20 Jahre, Mathematik- und Physikstudent) während eines Smalltalks zum Prozedere der Heilpraktiker-Überprüfung befragt und war perplex angesichts seiner Reaktion auf meine Schilderungen, ehrlich gesagt, fast schon beleidigt. „Ich wusste gar nicht, dass es etwas Offizielles wie eine Überprüfung vor einem Amtsarzt und zwei beisitzenden Heilpraktikern gibt.“ Seine Reaktion ließ mich aber auch aufhorchen: „Aber warum wertet die Mainstream-Presse den Beruf ab? Als ob der Heilpraktiker kein anständiger Beruf sei.“

„Als ob sich jeder ohne Überprüfung Heilpraktiker nennen könnte und der Heilpraktiker nicht geschützt sei“, ergänzte meine Tochter (18 Jahre), die sich aktuell für ein Medizinstudium interessiert. Während mein Mann raunte: „Die tun immer so, als ob jedem der Heilpraktiker geschenkt wird. Die Durchfallquote liegt doch mindestens bei 50%.“ Da setzte er noch niedrig an.

Folge war, dass ich nur mit den Schultern zucken konnte, da zwischen der Realität des Heilpraktiker-Berufs, wie ich ihn tagtäglich erlebe, und seiner Darstellung in den Medien derzeit eine Kluft besteht. Positive Berichterstattung ist im Großen und Ganzen „nicht besonders angesagt“.

Dies lockert sich gerade wieder, da das Bedürfnis der Bevölkerung nach traditioneller und komplementärer Medizin ungebrochen hoch ist und die Patienten spiegeln, dass sie der einseitigen Beiträge allmählich müde sind.

Die folgende Zusammenstellung häufig gestellter Fragen soll zur Aufklärung beitragen und beantworten, welche Chancen und Möglichkeiten Heilpraktiker bieten und welche Grenzen sie bei der Berufsausübung im Sinne des Patientenschutzes wahren müssen.

Darf sich jeder „Heilpraktiker“ nennen?

Nein. Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Menschen, die nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz die staatliche Erlaubnis besitzen, Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Gibt es eine offizielle Überprüfung, bevor man die Heilpraktiker- Erlaubnis erhält?

Ja, die gibt es. Der Antrag für die Kenntnisprüfung ist beim zuständigen Gesundheitsamt einzureichen. Rein formal, also rechtlich, gilt die Überprüfung als reine „Gefahrenabwehrprüfung“. Der Fokus ist darauf gerichtet, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder die für ihn aufsuchenden Patienten bedeuten würde. Faktisch bedeutet dies, dass von den Berufsanwärtern u.a. fundierte medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Grundlage von bundeseinheitlichen Leitlinien verlangt werden, ohne die eine solche Gefahrenabwehrprüfung überhaupt nicht möglich wäre. Darüber hinaus müssen die Prüflinge nachweisen, dass sie die für die Ausübung des Heilpraktiker-Berufs relevanten Rechtsvorschriften kennen.

Nach Bestehen einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung folgt eine mündlich-praktische Überprüfung vor einem Gutachterausschuss, in der Regel bestehend aus einem Vorsitzenden, der weder Arzt noch Heilpraktiker sein darf, mindestens einem Amtsarzt sowie zwei Heilpraktikern.

Hin und wieder wird behauptet, dass die schriftliche Prüfung durch reines Auswendiglernen von jedem bestanden werden kann. Sicher können die bereits gestellten Fragen, wie bei allen anderen MC-Prüfungen auch, trainiert und auswendig gelernt werden. Sie werden jedoch für jede schriftliche Prüfung neu erstellt. Wer kein differenziertes Wissen hat, kann feine Unterschiede oder neue Verknüpfungen nicht durchschauen.

Das eigentliche Nadelöhr zum Heilpraktiker-Beruf ist die mündlich-praktische Überprüfung vor dem Amtsarzt. Wer hier durch Nichtwissen und Unkenntnis glänzt, erhält schlichtweg keine Heilpraktiker-Erlaubnis.

Die Heilpraktiker-Überprüfung gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland. Die Bestehensquote ist verhältnismäßig gering. Hintergrund ist, dass die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht einheitlich geregelt ist und es keine Zugangsbeschränkungen zur Überprüfung gibt. Dies ermöglicht einerseits, dass auch Menschen aus anderen Berufen mit entsprechender Ausbildung, Lebenserfahrung und Interessen auf dem Gebiet der Heilkunde tätig werden dürfen; andererseits wird durch das Überprüfungsverfahren letztlich die Spreu vom Weizen getrennt.

Wer also die amtsärztliche Überprüfung geschafft hat, hat sich auch bewiesen. Der Heilpraktiker wird einem keinesfalls geschenkt.

Warum wird die HeilpraktikerAusbildung nicht einheitlich geregelt?

Da sich der Heilpraktiker-Beruf primär auf tradiertes Wissen und Erfahrungsmedizin stützt und der Staat „keine von der Wissenschaft unabhängige Sachkunde besitzt“, ist es nach Expertenmeinungen schwierig, einen staatlich geordneten Ausbildungsweg mit entsprechenden Ausbildungsinhalten vorzugeben.

„Die nicht-ärztliche Heilkundeausübung hat in Deutschland eine lange Tradition und es besteht in der Bevölkerung ein verbreitetes Bedürfnis nach alternativen* Heilmethoden. Gerade die Therapievielfalt begrenzt aber auch die Möglichkeit, eine positive Kenntnis- und Fähigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Berufszulassung zum Heilpraktiker zu normieren. Die Wirksamkeit der Methoden und Verfahren, die von Heilpraktikern angewendet werden, ist medizinwissenschaftlich oftmals nicht belegt oder umstritten. Dem Staat kommt aber keine über die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinausgehende Sachkunde zu. Es ist daher praktisch nicht möglich bzw. es fehlt die Legitimation des Staates, einen Ausbildungsgang mit entsprechenden Ausbildungsinhalten und damit eine staatlich sanktionierte Fachqualifikation des Heilpraktikers zu schaffen. Der Staat kann gegenüber dem heilungssuchenden Bürger keine Gewähr für die Güte dieser Heilweisen übernehmen. Die Problematik wird jedoch dadurch gemildert, dass der Heilpraktiker von seiner Erlaubnis nur im Rahmen seines persönlichen Könnens Gebrauch machen darf und im Schadensfall zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Zudem würde er möglicherweise seine Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit verlieren.“ (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13/2268).

* Der VUH präferiert die Begriffe „traditionell“ und „komplementär“.

Aktuell wird ein empirisches Gutachten erstellt, das helfen soll, aussagekräftige und repräsentative Erkenntnisse über das Heilpraktikerwesen zu gewinnen und zum Meinungsbildungsprozess im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts beizutragen.

Warum suchen Patienten einen Heilpraktiker auf?

Die meisten Patienten differenzieren im Vorfeld sehr genau, ob sie sich mit einem Anliegen an ihren Arzt oder Heilpraktiker wenden. Teilweise wird propagiert, dass Heilpraktiker ihr Angebot als Alternative und somit als Ersatz für ärztliche Verfahren sehen und so auch von den Patienten wahrgenommen werden. Heilpraktiker sind jedoch keine „Mini-Ärzte“ und verstehen sich auch nicht als solche. Sie erfüllen das Bedürfnis der Patienten, mit möglichst natürlichen Mitteln, Erfahrungsheilkunde, traditioneller sowie komplementärer Medizin behandelt zu werden, ergänzend zu der von den Krankenkassen finanzierten vertragsärztlichen Versorgung.

Viele Patienten vertrauen auf die Heilkräfte der Natur und haben ein ganzheitliches Selbstverständnis. Einige begeben sich jedoch auch zum Heilpraktiker, weil sie als austherapiert gelten oder sich abgeschoben und nicht ernst genommen fühlen. Nur wenige Patienten präferieren Heilpraktiker, weil sie der konventionellen Medizin skeptisch gegenüberstehen. Beim Heilpraktiker und beim Arzt handelt es sich um zwei Berufe, die Wahlfreiheit hat der mündige Patient.

Ihre Schwerpunkte legen Heilpraktiker häufig auf spezielle Methoden (z.B. Akupunktur, Osteopathie oder Phytotherapie) und/oder die Behandlung von Störungen körperlich-funktioneller, stoffwechselbedingter, hormoneller oder immunologischer Art (z.B. Verdauungsbeschwerden, erhöhte Blutfettwerte, Wechseljahresbeschwerden, stille Entzündungen, Infektneigung) und/oder die Behandlung bestimmter Krankheitsbilder und Beschwerden (z.B. Migräne, Allergien oder Schmerzzustände unterschiedlicher Ursache).

Dabei kann die Mehrheit der Patienten gar nicht nachvollziehen, warum Ärzte und Heilpraktiker offiziell nicht zusammenarbeiten dürfen. Hindernis ist die ärztliche Berufsordnung, die eine klare Trennung beider Tätigkeiten vorsieht. Die Berufs- und Verantwortungsgrenzen sollen nicht verschwimmen. Es gibt Arztvorbehalte. Es ist jedoch möglich, dass Ärzte an einen Heilpraktiker verweisen dürfen – und umgekehrt.

Welche Chancen eröffnet ein Besuch beim Heilpraktiker?

Obwohl Heilpraktiker zum Teil mit sehr unterschiedlichen Verfahren arbeiten und sich der Heilpraktiker-Beruf nicht auf eine bestimmte „Philosophie“ stützt, gibt es bestimmte Gemeinsamkeiten, nach denen Heilpraktiker handeln, z.B. das Prinzip, nach dem der Mensch im Mittelpunkt sowie auf Augenhöhe mit dem Behandler steht und nicht auf die jeweilige Erkrankung reduziert wird. Heilpraktiker nehmen sich zudem meist viel Zeit für ihre Patienten und setzen auf ein vertrauensvolles Miteinander.

Laut einer 2020 durchgeführten Studie der Hochschule Fresenius sind Patienten mit der Behandlung beim Heilpraktiker sehr zufrieden. Die Studie bescheinigt zudem Fachkompetenz und gute Kommunikation (gründliche Aufklärung über Untersuchungsergebnisse, mögliche Behandlungen und deren Risiken). (1)

Die Methoden, die von Heilpraktikern angewendet werden, decken einen Bedarf, der von den Krankenkassen nicht finanziert wird. So wenden sie Altbewährtes, z.B. Massagen, Wickel und Inhalationen, aber auch neue Behandlungsansätze, z.B. gerätegestützte Therapien oder bestimmte Schmerzbehandlungen (u.a. Elektroakupunktur, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), an.

Ist es tatsächlich so, dass Heilpraktiker keinen Regeln und Kontrollen unterliegen?

Diese Behauptung ist falsch. Heilpraktiker unterliegen bei der Behandlung von Patienten dem gleichen Sorgfaltsmaßstab wie der Facharzt für Allgemeinmedizin. Deswegen müssen sich Heilpraktiker stets der Grenzen ihrer diagnostischen und therapeutischen Methoden sowie der hohen Verantwortung, die sie ihren

Patienten gegenüber haben, bewusst sein und ihr berufliches Handeln danach ausrichten.

Der Betrieb einer Praxis ist an bestimmte formelle Anforderungen geknüpft. Heilpraktiker müssen z.B. die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. den Ort ihrer Niederlassung dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen, damit die Behörde ihrer Kontrollfunktion nachkommen kann.

Heilpraktiker haften ebenso wie der Arzt oder Zahnarzt für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Behandlung verursachen. Deshalb sind sie z.B. auch verpflichtet, ggf. für eine ärztliche (Mit-)Behandlung oder Untersuchung zu sorgen. Heilpraktiker dürfen Patienten einen Arztbesuch weder ausreden noch sie darin bestärken, einen Arztbesuch zu vermeiden, obwohl eine erkennbare erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt. Sie müssen auf Gefahren hinweisen, die sich daraus ergeben können, dass ärztliche Hilfe nicht in Anspruch genommen wird, und dies entsprechend in ihren Patientenunterlagen dokumentieren.

Fazit

Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur von Personen verwendet werden darf, die erfolgreich eine Kenntnisprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt absolviert haben. Diese orientiert sich an bundeseinheitlichen Leitlinien. Wer sich als Heilpraktiker bezeichnet, ohne einen amtlichen Bescheid zu besitzen, macht sich strafbar. Etliche Medienberichte in der Vergangenheit haben Heiler oder Influencer vorgeführt, die keine Heilpraktiker-Erlaubnis besitzen, was zur Verzerrung der Realität beigetragen hat, z.B. indem irreführende Überschriften benutzt wurden, weil negativ formulierte Headlines statistisch häufiger angeklickt und gelesen werden. Zudem verzichteten die Beiträge auf innere Ausgewogenheit, indem über echte Heilpraktiker, die gut arbeiten, nicht berichtet wurde.

Die Heilpraktiker-Überprüfung selbst wird in negativer Berichterstattung gern ins Lächerliche gezogen, weil sie formell als reine Gefahrenabwehrprüfung gilt. Sie kann jedoch ohne solide Kenntnisse und Fähigkeiten nicht bestanden werden. Amtsärzte überprüfen sehr gewissenhaft, ob die Prüflinge den Patientenschutz gewährleisten können. Sehen sie irgendeine Gefahr, so wird die Erlaubnis nicht erteilt. Wichtige Inhalte der Heilpraktiker-Überprüfung sind, neben den schon beschriebenen medizinischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die den Heilpraktiker-Beruf betreffenden relevanten Rechtsvorschriften sowie solide Kenntnisse der Qualitätssicherung (Grundregeln der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen) und Erstversorgung in Notfallsituationen.

Regelmäßig wird beanstandet, dass die Heilpraktiker-Ausbildung nicht einheitlich geregelt ist, Hauptkritikpunkt dabei ist jedoch, dass es den Berufsanwärtern selbst überlassen ist, wie sie sich auf die Überprüfung vorbereiten, d.h. der Besuch einer Heilpraktikerschule ist nicht zwingend. Diese Kritik ist nicht unberechtigt. Deswegen verfügt der Heilpraktiker-Beruf über eine in Eigeninitiative gestaltete Aus- und Weiterbildungs-Infrastruktur (im Sinne der Anpassungsweiterbildung) in den Heilpraktikerschulen, Akademien, Fachgesellschaften und Berufsverbänden, die sehr lebendig ist und z.B .

• Methoden (wie die Osteopathie) zertifiziert, geknüpft an eine bestimmte Stundenzahl, eine Facharbeit und ein klares Prüfungsverfahren;
• auf Sachkunde-Nachweise vorbereitet (z.B. in Labormedizin) oder
• die Fortbildungsaktivität durch Fortbildungspunkte zertifiziert.

Negative Berichterstattung ist generell wirksamer als positive. Deswegen kollidieren Schlagzeilen über (angebliche) Heilpraktiker immer wieder mit der großen Patientenzufriedenheit, die Heilpraktiker tagtäglich erleben. Patienten haben eine hohe Wertschätzung für „ihren“ Heilpraktiker. Diese erfüllen das Bedürfnis der Patienten nach traditioneller und komplementärer Medizin und sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens.

Sonja Kohn
Heilpraktikerin, Zweiter Vorstand des VUH e.V.
info@heilpraktikerverband.de

Literatur
(1) Heckmann J: Heilpraktiker sind überzeugender als Ärzte. Paracelsus Magazin 2/2021

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